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   BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83   

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BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83 (https://dejure.org/1985,17782)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1985 - 7 AZR 501/83 (https://dejure.org/1985,17782)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 501/83 (https://dejure.org/1985,17782)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Das Revisionsgericht hat bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung unabhängig vom Vor liegen einer besonderen Verfahrensrüge zu prüfen, ob die inter nationale Zuständigkeit gegeben ist (vgl. BAG 27, 99 = AP Nr. 12 Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu I der Gründe; BAG 24, 411 s AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BGH LM Nr. 8 zu § 38 ZPO = AP Nr. 1 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit ).

    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 16, 215 und BAG 27, 99 = AP Nr. 9 und 12 Internat. Privatrecht Arbeitsrecht sowie Urteil vom 20. Juli 1967 - 2 AZR 372/66 - AP Nr. 10 Internat. Privatrecht Arbeitsrecht).

  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Das Revisionsgericht hat bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung unabhängig vom Vor liegen einer besonderen Verfahrensrüge zu prüfen, ob die inter nationale Zuständigkeit gegeben ist (vgl. BAG 27, 99 = AP Nr. 12 Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu I der Gründe; BAG 24, 411 s AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BGH LM Nr. 8 zu § 38 ZPO = AP Nr. 1 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit ).

    Es kann offenbleiben, ob sich die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Berlin darüber hinaus auch aus der in § 6 Abs. 3 des Dienstvertrages enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung ergibt (vgl. zur Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen bei Arbeitstatbeständen mit Auslandsberührung BAG 24, 411 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 24.02.1960 - 4 AZR 475/57

    Auslegung des § 6 Nr. 4 der Dienstordnung der Allgemeinen Ortskrankenkasse von

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages für Mehrarbeit überhaupt keine Grundvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG 9, 79 = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Grundvergütung, dann steht ihm auch kein Mehrarbeitszuschlag zu (BAG 9, 79, 84 f., aaO, Blatt 3).

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Maßgeblich für die Auslegung des mit dem Kläger geschlossenen Dienstvertrages können nur solche Begleitumstände sein, von denen der Kläger bei Abschluß des Dienstvertrages Kenntnis hatte (BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66

    Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Nur durch eine genaue Darlegung dieser Umstände ist es dem Arbeitgeber auch nach längerer Zeit noch möglich, die Behauptungen des Arbeitnehmers im einzelnen nachzuprüfen und zu der Nachforderung im einzelnen Stellung zu nehmen (vgl. BAG Urteil vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; BAG 19, 126, 130 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte; BAG Urteil vom 10. Dezember 1973 - 3 AZR 318/73 - AP Nr. 7 zu § 196 BGB, zu II 2 der Gründe; Meisel/Hiersemann, aaO, § 15 Rz 79).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Ist ein deutsches Gericht örtlich zuständig im Sinne der §§ 12 ff. ZPO, ist damit im Regelfall auch die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben (BGHZ 44, 46, 47 = AP Nr. 3 zu § 512 a ZPO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Nur durch eine genaue Darlegung dieser Umstände ist es dem Arbeitgeber auch nach längerer Zeit noch möglich, die Behauptungen des Arbeitnehmers im einzelnen nachzuprüfen und zu der Nachforderung im einzelnen Stellung zu nehmen (vgl. BAG Urteil vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; BAG 19, 126, 130 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte; BAG Urteil vom 10. Dezember 1973 - 3 AZR 318/73 - AP Nr. 7 zu § 196 BGB, zu II 2 der Gründe; Meisel/Hiersemann, aaO, § 15 Rz 79).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    a) Bei der Vergütung von Mehrarbeit ist zu unterscheiden zwischen der Grundvergütung und dem Zuschlag, der allein in § 15 AZO geregelt ist (vgl. BAG 17, 41 = AP Nr. 1 zu § 1 AZO; BAG 22, 144 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Es ist jedoch nicht erforderlich, daß ein bestimmter Teil des Gehalts ausdrücklich als Abgeltung für die Mehrarbeit bezeichnet wird (BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG Urteil vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 25, 426 = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Denecke/Neumann, aaO, § 15 Rz 23; Meisel/Hiersemann, aaO, § 15 Rz 70).
  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Da bei der Bemessung des gesetzlichen Mehrarbeitszuschlages von 25 v.H. (§ 15 Abs. 2 AZ0) ebenfalls nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Leistungs- und Sozialzulagen zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 23, 424 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; Denecke/Neumann, aaO, § 15 Rz 26; Meisel/Hiersemann, aaO, § 15 Rz 62; Zmarzlik, aaO, § 15 Rz 27), ist es gerechtfertigt, bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer pauschalierten Mehrarbeitsvergütung die gleichen Maßstäbe zugrunde zu legen.
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

  • BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63

    Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für

  • BAG, 10.12.1973 - 3 AZR 318/73

    Verwirkung - Mehrarbeit - Prämie - Verjährung - Jahresumsatzprämie - Beginn -

  • BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung

  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
  • BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60

    Mehrarbeit - Pauschalvereinbarung - Vergütung

  • BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64

    Angestellter in leitender Stellung - Mehrarbeit - Angestellte ohne regelmäßige

  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 20.07.1967 - 2 AZR 372/66

    Parteiautonomie - Internationales Privatrecht

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 356/54

    Arbeitsvertrag: Voraussetzungen für die Auslegung durch das BAG

  • LAG Köln, 20.12.2001 - 6 Sa 965/01

    Mehrarbeit; Überstunden; Pauschalabgeltung

    Dies entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung, wonach der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen muss, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat (vgl. BAG vom 16.01.1985 - 7 AZR 501/83 - Juris; BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 562/96 - Juris).
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